BMF-Schreiben
Hier sind den jeweiligen Steuerarten zugeordnete Verwaltungs-anweisungen wie Erlasse, Anordnungen und insbesondere BMF-Schreiben zusammengefasst, die zwar nur an die Finanz-behörden gerichtet, aber auch für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft von Interesse sind.
BMF-Schreiben werden für eine Übergangszeit, nämlich bis zu ihrer Veröffentlichung im Bundessteuerblatt bzw. im Regelfall längstens bis zu drei Monaten auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen eingestellt. Ausgewählte BMF-Schreiben zu besonders interessanten oder in aktuellen Diskussionen befindlichen Themen sind auch länger hier verfügbar.
Die Löschung von BMF-Schreiben im Internetangebot bedeutet nicht, dass diese damit aufgehoben wären. Ein Anspruch auf die Veröffentlichung, Herausgabe oder Zusendung von etwaigen vorhandenen, aber hier nicht oder nicht mehr eingestellten BMF-Schreiben besteht nicht.